Numer kontaktowy +420 604 304 755

Häufig gestellte Fragen

FAQ

1. Wer kann eine Gesellschaft in der Tschechischen Republik gründen?

Gemäß Gesetz Nr. 90/2012 Sammlung über Handelsgesellschaften und Genossenschaften kann eine Gesellschaft durch eine beliebige natürliche oder juristische Person mit Sitz auf dem Gebiet der Europäischen Union gegründet werden. Im Falle einer natürlichen Person muss diese zu Rechtshandlungen befähigt und sie darf nicht vorbestraft sein.

Wir sind in der Lage, eine Gesellschaft bis zu 10 Tagen ab Bestellung und Erhalt der notwendigen Unterlagen zu gründen.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft, eine öffentliche Handelsgesellschaft.

Im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist gegenwärtig eine Einlage in Höhe von 1 CZK ausreichend. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft ist es notwendig, ein Grundkapital in Höhe von 2 000 000 CZK zu hinterlegen. Im Falle, dass die Aktiengesellschaft den Aktienmarkt betreten möchte, muss das Grundkapital mindestens 20 000 000 CZK betragen.

Eine tschechische Gesellschaft muss mindestens ein Bankkonto mit einer Einlage von mindestens einer Krone in einer tschechischen Bank gegründet haben, welches beim Finanzamt gemeldet ist a welches unter anderem zur Hinterlegung des Grundkapitals dient. Es ist kein Hindernis, ein Firmenkonto in einer polnischen Bank zu haben. Eine konkrete Entscheidung hängt von den Bedingungen konkreter Banken ab.

Die Banken verlangen bei der Entscheidung über die Gewährung eines Kredits eine Unternehmensgeschichte von mindestens einem Jahr oder die Voraussetzung ist mindestens eine Steuererklärung.

Die Einnahmen von natürlichen Personen werden mit einem Steuersatz von 15 Prozent und die Einnahmen von juristischen Personen mit einem Steuersatz von 19 Prozent versteuert. Die Steuer aus abhängiger Tätigkeit unterliegt dem Steuersatz von 15 Prozent.

Die unternehmerische Tätigkeit in der Tschechischen Republik wird durch viel kleinere administrative Hindernisse begleitet, was freiere unternehmerische Aktivitäten ohne größere Eingriffe der Staatsbehörden ermöglicht. Die Berechtigungen und Erlaubnisse werden ohne unnötige bürokratische Hindernisse erteilt. Der tschechische Staat unterstützt aktiv Unternehmer, welche eine neue unternehmerische Tätigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik anfangen durch verschiedene Finanzierungsmittel. Unsere Mitarbeiter verfügen über reiche Erfahrungen bei der Beantragung von EU-Subventionen.

Gewöhnlich mindestens nach einer Besteuerungsperiode in Abhängigkeit von der Höhe der Umsätze und der erreichten Einnahmen der Gesellschaft.

Notwendige Ausgaben sind die Ausgaben für die Miete und die Buchführung. Die Höhe der Ausgaben hängt von der Lokalität, Größe der Räumlichkeiten und des Mietzwecks ab. Bezüglich der Ausgaben für die Buchführung gilt, dass die Buchführung für die natürlichen Personen kostengünstiger ist als die für die juristischen Personen, und für die Nichtzahler von Mehrwertsteuer günstiger ist als für die Zahler.

Die Ausgaben für die Gründung einer Gesellschaft sind von der Art der Gesellschaft abhängig. Im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erreichen die Gesamtausgaben (Notargebühren, Gerichtsgebühren, Ausstellung des Gewerbescheins) eine Höhe von 3000 PLN.

Eine Gesellschaft „Ready Made“ ist eine Gesellschaft, die bereits gegründet ist, ohne unternehmerische Tätigkeit, sowohl ohne Ansprüche als auch ohne Verbindlichkeiten, vorbereitet zum Verkauf und Beginn der unternehmerischen Tätigkeit.

Bei Einkäufen von Waren oder Dienstleistungen hat ein Mehrwertsteuerzahler Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer. Falls die realisierten Erfüllungen höher als die erhaltenen sind, gibt der Mehrwertsteuerzahler die Mehrwertsteuer beim Finanzamt ab, falls die realisierten Erfüllungen niedrigen sind las die erhaltenen, hat der Mehrwertsteuerzahler Anspruch auf die Erstattung von Mehrwertsteuer, das heißt, dass das Finanzamt die Mehrwertsteuer das Konto des Zahlers zurückgibt.

Die Antwort ist identisch mit der Antwort auf die vorherige Frage, wobei der Zahler den Antrag auf die Mehrwertsteuerzahlungspflicht umgeht, inklusive Bereitstellung von Unterlagen, die als Beweis der unternehmerischen Tätigkeit gelten und von welchen die Registrierung zur Mehrwertsteuer abhängt.

Für den Erhalt einer EU-Förderung ist außer der Erfüllung detaillierter Bedingungen eines konkreten Förderungsprogramms nötig, dass die Gesellschaft selbst mindestens zwei Buchführungsperioden oder als Tochtergesellschaft einer Muttergesellschaft abgeschlossen hat.

Kontakt anfragen