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Zusammenhängende Dienstleistungen:

Unsere reiche Erfahrung
zu Deinen Gunsten.

Zusammenhängende Dienstleistungen

Wollen Sie ganze Firma oder Ihren Teil verkaufen?

Suchen Sie einen strategischen Investor?

Verhandeln Sie mit jemandem über den Verkauf und benötigen Sie Beratung und Kontrolle Ihrer Vorgehensweise?

Nicht jeder Firmenverkauf verlangt Veröffentlichung und manchmal kann die Information, dass eine Firma zum Verkauf steht, ihren Wert erheblich mindern (typisch ist dies im Falle von Engprofilprodukten oder Dienstleistungen mit persönlichem Charakter, wenn es auf dem Markt nur ein paar Firmen gibt und bei der Veröffentlichung, dass eine zum Verkauf steht oder einen Investoren sucht, kommt es zum Abgang von Abnehmern zu Gunsten der Konkurrenz.)

Weiteres Vorgehen ist sehr individuell, es hängt vom Wunsch des Verkäufers ab, standardmäßig fängt man mit einem Kooperationsvertrag an und mit der Festsetzung des Verkaufspreises. Es folgt die Realisierung der Verkaufsstrategie, Ansprache von möglichen Käufern oder Investoren.

Beim Firmenverkauf führen wir einen Firmenaudit durch zum Zwecke der Bearbeitung von Informationen über die zu veräußernde Gesellschaft, hierzu gehören folgende Tätigkeiten:

  • Analyse von Vermögen, Verbindlichkeiten und Ansprüchen der Gesellschaft (Kategorisierung vom Vermögen, Prüfung der Liquidität des Vermögens, Möglichkeiten der Nutzung usw.)
  • Finanzielle Analyse (Verhältnis – oder Unterschiedsindikatoren)
  • Steueranalyse (Auswertung von Steuerrisiken, Möglichkeiten von Steuernachlässen usw.)
  • Rechtsanalyse (Auswertung von Rechtsverhältnissen, in denen die zu veräußernde Gesellschaft figuriert, und dies im Sinne von Handelsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht und eventuell von Strafrecht)
  • Personelle Analyse (Analyse der Arbeitnehmerstruktur, Lösung der Überbeschäftigungsprobleme, Erstellung von arbeitsrechtlichen Dokumenten, z.B. Arbeits- und Managerverträge, innere Organisationsvorschriften…)
  • Softwareanalyse (Auswertung der angewandten Informationstechnologien)

Ziel des Firmenaudits beim Firmenverkauf ist die Eliminierung von Risiken, welche existieren und welchen wir vorgehen wollen. Zu den größten Hürden gehört die Festlegung eines niedrigen Preises, Rechtsstreitigkeiten, falsche Formulierungen der Vertragsvereinbarungen. Aufs Minimum können die Risiken nur durch perfekt beherrschte Verkaufsagenda reduziert werden. Beim Verkauf einer Gesellschaft garantieren wir Gewährung von solchen Sicherungsinstrumenten, welche den Transaktionserfolg sichern.

Krisenleitung

Eine Krisenleitung einer Firma kommt in Betracht in dem Augenblick, wenn die Firma von außen an betrachtet unhaltbar zum Bankrott führt, daher zum Insolvenzverfahren, aber in der Wirklichkeit gibt es noch Potenzial, dieses Schicksal zu vermeiden. Im Unterschied zu einer Revitalisierung ist bei einer Krisenleitung der Wechsel in der Firmenleitung unvermeidbar. Dann kommt das Krisenmanagement, wobei alles sehr schnell erledigt werden muss. Und das ist auch der wesentliche Unterschied zur Revitalisierung, bei der Krisenleitung sind radikale Lösungen notwendig, welche schmerzhaft und nicht rückgängig zu machen sind.

Die Aufgabe der Krisenleitung ist es Bankrott zu vermeiden und die Firma zu stabilisieren. Nichts mehr, nichts weniger. Alle Handlungen, die mit der Krisenleitung zusammenhängen, übernehmen wir. Im Voraus geben wir Ihnen immer Bescheid, welche Handlungen wir weiter vornehmen wollen, alle wesentlichen Entscheidungen werden mit Ihnen konsultiert.

Sind Sie Gläubiger und wissen nicht, wie Sie gegen Bankrott vorgehen sollen?

Das aktuelle Insolvenzgesetz (welches das Konkurs- und Auseinandersetzungsgesetz ersetzte) gibt dem Gläubiger ohne Rechtskenntnisse faktisch keine Chance auf Erfolg. Als Beispiel geben wir die Anmeldung eines Anspruchs an, welche spezifiziert ist (es ist nicht mehr möglich, die Einzelheiten beliebig zu formulieren), und falls Sie sich in der Höhe der Geldsumme irren, können Sie sehr schnell vom Gläubiger zum Schuldner werden! Ja, auch das ist nach den heutigen Rechtsvorschriften möglich.

Wir sind bereit, die Agenda, die mit der Stellung des Insolvenzgläubigers zusammenhängt, zu übernehmen, notwendige Dokumente zu erarbeiten und gleichzeitig Sie im Insolvenzverfahren zu vertreten. Wir können Ihnen auch einen Insolvenzverwalter empfehlen, da sie Insolvenzgläubiger die Person des Insolvenzverwalters wechseln können.

Immobilienberatung

Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Leute die größte finanzielle Operation ihres Lebens. Jeder versteht, dass es nötig ist, eine solche Handlung mit adäquater Vorsicht vorzunehmen.

Ein seriöser Immobilienmakler muss dem Klienten gewähren, dass seine meistens lebenslange Ansparungen nicht verloren gehen. In der Praxis bedeutet dies zum Beispiel, dass beim Kauf der Immobilie die Hinterlegung des Kaufpreises durch den Klienten nicht im Maklerbüro wie es üblich geschieht, sondern beim Notar stattfinden sollte. Den Kaufvertrag sollte der Klient nicht am Tag der Unterzeichnung erhalten, sondern mit einer ausreichenden Frist im Voraus zum Durchstudieren usw.


Unsere Firma bietet an und gewährleistet die kompletten Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie, hier sind unsere am häufigsten durchgeführten Dienstleistungen:

Immobilienkontrolle – diese besteht in der Suche nach rechtlichen und faktischen Mängeln der Immobilie. Rechtsmängel sind Hindernisse, welche die Immobilie beschweren und diese entwerten, nicht immer sind sie leicht zu finden. Unter Rechtsmängel gehören zum Beispiel Dienstbarkeiten, Pfandrechte, Mietverhältnisse und andere. Faktische Mängel sind konkrete fassbare Störungen einer Immobilie, hierzu gehören zum Beispiel eine schlechte Statik, nicht funktionsfähige Leitungen, Eindringen von Wasser und andere.

Besorgung vom Sachverständigengutachten und einer Schätzung des Marktwerts – bei der Übertragung der Immobilie kann man nicht darauf verzichten.

Vermittlung von Immobilienübertragung – ob es sich um ein Haus, eine Wohnung, Grundstück, Gewerberäume oder eine andere Art Immobilie handelt, gibt es immer einen genauen Ablauf: zuerst persönlichen Kontakt mit dem Klienten, Besichtigung der Immobilie, Finanzierungslösung, Besprechen der Vertragsdokumente, Vertragsabschluss, Eintrag ins Kataster, Preiszahlung und Übergabe der Immobilie, Erfüllung der Steuerpflicht.

Erarbeitung von Vertragsdokumentation – der zuständige Jurist erarbeitet den notwendigen Vertrag, immer mit einer individuellen Lösung in Hinsicht auf die Anforderungen der Vertragsparteien. Wir beschränken uns nicht nur auf Kaufverträge (auch genannt Verträge über die Immobilienübertragung), sondern erarbeiten Vorverträge, Miet- und Untermietverträge, Verträge über die Übertragung von Mitgliedsrechten in einer Baugenossenschaft (bei der Übertragung von Wohnungen in einer Baugenossenschaft), Schenkungsverträge, Dienstbarkeitsverträge, Pfandrechtsverträge, Tauschverträge, Verträge bzgl. Vermögensverhältnisse zwischen Eheleuten, Verträge bzgl. Immobilien im Vermögen eines Unternehmers und weitere nach Wunsch des Klienten.

Erarbeitung vom Vorschlag auf Rechtseintragung ins Immobilienkataster – bei der Übertragung des Eigentumsrechts oder bei der Belastung der Immobilie durch ein Recht einer dritten Person ist es notwendig, den entsprechenden Vertrag beim Kataster zusammen mit dem Vorschlag auf die Eintragung vorzulegen.

Immobilienverwaltung – für hiesige und ausländische Klienten besorgen wir alles Notwendige, daher ordnungsgemäß abgeschlossene Vertragsbeziehungen und deren Einhaltung, Zahlungsevidenz, Versicherung, Instandhaltung und Reparaturen, Buchführung.

Vertretung bei Streitigkeiten – wir sichern für Sie die Rechtsvertretung und -beratung beim Gericht. Nicht immer ist es möglich, eine einvernehmliche Lösung zu finden, in solchen Fällen ist es besser, die Sache den Anwälten zu überlassen und zu einer stressfreien Lösung zu kommen.

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